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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, die Zuschläge sind sowohl für Gebührenordnungspositionen der KZT 1 als auch der KZT 2 berechnungsfähig – insgesamt aber höchstens zehn Mal im Krankheitsfall, die Bezugspersonen eingeschlossen.

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