LinkedInInstagramYoutube
Zurück zu alle FAQs

Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein, die psychotherapeutische Akutbehandlung ist keine Richtlinientherapie. Stellt sich im Laufe der Akutbehandlung jedoch heraus, dass eine Richtlinientherapie angezeigt ist, können Sie, nachdem mindestens zwei Probatoriksitzungen stattgefunden haben, eine Kurzzeittherapie beantragen.

Bitte beachten Sie: Die erbrachten Stunden der Akutbehandlung werden auf das Kontingent einer bewilligten Richtlinien-Psychotherapie angerechnet.

War dieser Artikel hilfreich?