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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein. Sie können nur die arztgruppenspezifischen Leistungen des EBM-Kapitels aus Ihrem Zulassungsfachgebiet abrechnen. Zusätzlich können Sie die in der Präambel Ihres EBM-Kapitels aufgeführten arztgruppenübergreifenden Leistungen abrechnen.

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