LinkedInInstagramYoutube
Zurück zu alle FAQs

Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein, die Vermittlung erfolgt grundsätzlich nur per Überweisungsschein. Somit ist diese Vermittlungsart innerhalb eines MVZ oder einer BAG ausgeschlossen.

War dieser Artikel hilfreich?