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Nein. Grundsätzlich gilt gemäß TSVG, dass beim Hausarzt-Vermittlungsfall der oder die Weiterbehandelnde eine Fachärztin oder ein Facharzt (außer Kinder- und Jugendmediziner:innen ohne Schwerpunkt, Laborärzt:innen und Patholog:innen) sein muss, um die extrabudgetäre Vergütung auf dem entsprechenden Arztgruppenfall zu erwirken.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.