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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Grundsätzlich ist unter Berücksichtigung des im EBM definierten Krankheitsfalls der folgende Ablauf vorgesehen:

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde
  2. ggf. notwendige psychotherapeutische Akutbehandlung
  3. Probatorik
  4. Richtlinien-Psychotherapie

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 11 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen die Neubeantragung einer Therapie innerhalb der Zweijahresfrist gutachterpflichtig ist.

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