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Nein, die Abrechnung aller Folgekonsultationen erfolgt über den Schein „offene Sprechstunde“. Diese Regelung gilt in einer Einzelpraxis bzw. wenn die Folgekonsultationen alle bei der gleichen Facharztgruppe stattfinden. Ausnahmen hierfür gelten für MVZ’s /FÜG`s. Hier müssen weitere Behandlungsscheine angelegt werden. Sollten keine berechnungsfähigen Leistungen (GOP) in der offenen Sprechstunde angeschrieben werden können, ist der Behandlungstag mit der GOP 88210 zu kennzeichnen. Dies gilt generell für alle Praxisformen. 

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