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Seit dem 1. Juli 2020 gibt es nur noch eine Kostenpauschale für Briefe (GOP 40110) und Faxe (GOP 40111). Diese beiden Kostenpauschalen unterliegen einer arztgruppenspezifischen Höchstwertregelung, welche bis zum 30. September 2021 ausgesetzt worden war. Den entsprechenden Höchstwert Ihrer Arztgruppe können Sie der Präambel zu Kapitel 40.4 des EBM entnehmen.
Ziel dieser Änderungen ist es, den eArztbrief zu fördern. Durch eine Strukturförderpauschale soll der eArztbrief stärker etabliert werden.