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Ja, auch für niedergelassene Psychotherapeut:innen ist der elektronische Heilberufsausweis bzw. elektronische Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) verpflichtend, da er einerseits als Sichtausweis dient und andererseits zur Identifikation im elektronischen Gesundheitswesen notwendig ist. Nur mit einem eHBA/ePtA (und den weiteren Komponenten) können die Funktionen der Telematikinfrastruktur (TI) genutzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften gelten für Psychotherapeut:innen entsprechend (§ 72 Abs. 1 Satz 2 SGB V). 

Weitere Informationen zu den TI-Anwendungen finden Sie auf der Themenseite.

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