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Für Ärzt:innen in Weiterbildung/Weiterbildungsassistent:innen werden die Kosten nicht erstattet, weil sie nicht den Status von Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen haben.

Die Finanzierung eines elektronischen Heilberufsausweises/elektronischen Psychotherapeutenausweises (eHBA/ePtA) obliegt grundsätzlich den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen der Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) für die laufenden Kosten des eHBA/ePtA gemäß § 7 Abs. 2 und 3 der Anlage 32 zum BMV-Ä i. V. m. der Anlage 2 nur für Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen, die die Voraussetzungen gemäß § 1 Absatz 2 der Anlage 32 zum BMV-Ä erfüllen.

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