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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein, nach Beendigung der Zulassung können Sie keine Leistungen mehr über die KV Berlin abrechnen. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Weiterführung der Therapien und der diesbezüglichen Kostenerstattung an die jeweiligen Krankenkassen.

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