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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ärzte:innen: Der Abschlag errechnet sich wie folgt: Sie melden uns zwischen dem 15. - 18. monatlich Ihre Fallzahl, welche auf das Quartal hochgerechnet wird. Der Wert wird dann mit dem festgelegten Fallwert multipliziert.   

Psychotherapeuten: innen: Der Abschlag errechnet sich aus den zwischen dem 15. - 18. monatlich gemeldeten genehmigten Wochenstunden multipliziert auf die Wochenstunden des umgerechneten Fallwertes.   Wichtiger Hinweis: nicht genehmigte Leistungen führen nicht zur Berechnung eines Abschlages, ggf. erhalten Sie zu Anfang keine Abschläge.

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