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Ja, das ist korrekt. Bei der Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Folgebescheinigung erfolgt keine Eintragung des Datums in der Zeile „arbeitsunfähig seit“.

Diese Information ist in den „Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ auf Seite 8 aufgeführt.

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