Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Nein. Die Kolleg:innen können die Behandlung nicht einfach als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen.
Bei der Praxisgemeinschaft handelt es sich um zwei selbständige Praxen. Daher kann der Behandlungsfall nicht nach Belieben neu zugeordnet werden. Allerdings liegt bei einem kurzfristigen Ausfall ggf. ein Vertretungsgrund (z.B. Krankheit) vor. Erfolgt im Vertretungsfall die Vertretung in der Praxis des Vertretenen, kann eine Abrechnung unter der BSNR des Vertretenen erfolgen.