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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein, der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat erst mal keine Auswirkungen auf die Abschlagszahlung. Die Höhe der Abschlagszahlung wird auf der Basis der letzten vier abgerechneten Quartale berechnet.

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