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Themen für Ärzt:innen

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Um Abschlagszahlungen zu erhalten, müssen Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft als Sicherheitsleistung beibringen.

Sind die Gesellschafter Ihres MVZ ausschließlich natürliche Personen, geben Sie der KV Berlin eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung zur Sicherung von Forderungen der Krankenkassen und der KV Berlin ab.  

Sind die Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen, leistet die KV Berlin Abschlagszahlungen nur dann, wenn das MVZ zur Sicherung von Forderungen der Krankenkassen und der KV Berlin aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank in Höhe von fünf Abschlagszahlungen beigebracht hat. Diese Bank muss im Gebiet der Europäischen Union ansässig sein.

Auf eine Bürgschaft kann verzichtet werden, wenn die Gesellschafter des MVZ-Trägers eine gleichwertige Sicherheitsleistung beibringen.

Die Einholung der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank gilt ab einer monatlichen Abschlagszahlung in Höhe von >= 100.000,00 EUR. 

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