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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein. Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.

Weitere Informationen zur Anpassung einer Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.

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