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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für sie zuständige Ansprechperson des Arztkontokorrentteams oder per E-Mail an arztkontokorrent@kvberlin.de. Psychotherapeut:innen melden bitte die von der Krankenkasse genehmigten Wochenstunden. Die Meldung muss zwischen dem 15. - 18. eines Monats erfolgen.

An dieser Meldung, zusammen mit dem Fachgruppendurchschnitt, bemisst sich die Festlegung der Abschlagszahlungen. 

Weitere Informationen zur Anpassung der Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.

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