Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der maximal berechnete Abschlag gemäß Abrechnungsordnung der KV Berlin. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage angezeigt.
Neupraxen können zunächst keine Abschläge über das Online-Portal an die KV melden.
Weitere Informationen zur Meldung eines Wunschabschlages finden Sie in der FAQ Nr. 29.