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Themen für Ärzt:innen

Ja, bei entsprechender Schwere des Krankheitsbildes.

Seit Anfang 2024 sind folgende Indikationen für die Botoxbehandlung hinzugekommen:

  • Dystonie (= neurologische Bewegungsstörung z. B. Schiefhals, Lidkrampf, Schreibkrampf);
  • spasmodische Dysphonie (= Verengung der Muskeln im Kehlkopf z. B. abnorme Stimme);
  • Hyperhidrose (= übermäßiges Schwitzen z. B. Schweißhände, Schweißachseln);
  • Spastik (= Verhärtung und Steifheit von Muskeln z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Hirninfarkt) und
  • Migräne (= mäßige bis starke Kopfschmerzen und andere Symptome)

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Honorarvertrag 2024.

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