Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ein erwachsener Patient bzw. eine erwachsene Patientin hat Anspruch auf sechs Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall.
Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu zehn Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall durchgeführt werden, davon vier Psychotherapeutische Sprechstunden auch mit den relevanten Bezugspersonen, ohne dass das Kind beziehungsweise der/die Jugendliche anwesend sein muss.
Die Auslegung des Krankheitsfalles ist in der FAQ Nr. 363 beschrieben.