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50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung sind verpflichtend vor einer Akutbehandlung, vor den probatorischen Sitzungen und der anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie.
Ausnahmen:
Der Patient /die Patientin war vorher in stationärer oder rehabilitativer Behandlung und wurde mit einer Diagnose entlassen, die im Rahmen der ambulanten Psychotherapie behandelt werden kann. Auch bei einem Therapeut:innenwechsel muss keine erneute Psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden.
Die Psychotherapeutischen Sprechstunden müssen dann innerhalb der letzten vier Quartale vor Antragsstellung stattgefunden haben und können auch von einem anderen Psychotherapeuten bzw. einer anderen Psychotherapeutin erbracht worden sein.