Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Die Akutbehandlung wird auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet, wenn diese innerhalb des Krankheitsfalles (siehe FAQ Nr. 363) stattgefunden hat.
Die Akutbehandlung wird auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet, wenn diese innerhalb des Krankheitsfalles (siehe FAQ Nr. 363) stattgefunden hat.