Arzt- und PsychotherapeutensucheKontakt zum Service-Center (nur für Mitglieder)NiederlassungsberatungHäufige Fragen und Antworten (FAQ)Aktuelle ArztsitzeEtwas anderes
Hier gilt der Zeitraum ab der letzten Sitzung Rezidivprophylaxe. Anders verhält es sich bei der erneuten Beantragung einer Richtlinientherapie: Die Zwei-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum der Mitteilung über die Beendigung der Therapie.
Seite als PDF