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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden können maximal 8 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden maximal 16 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden. 
Bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Menschen mit einer geistigen Behinderung können – wenn relevante Bezugspersonen hinzugezogen wurden – bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden maximal 10 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden, maximal 20 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden.

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