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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein, die Eingabe des Vermittlungscodes ist aktuell nicht verpflichtend. Die Eingabe des Codes erfolgt über das Feldkennungsfenster 4114 – dieses gilt als Kann-Feld. Die Eingabe des Codes in Ihrem Praxisverwaltungssystem erleichtert Ihnen die Abrechnung, denn der Code enthält terminrelevante Daten, welche durch das Praxisverwaltungssystem ausgelesen werden können.

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