Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Die extrabudgetäre Vergütung im Rahmen einer TSVG-Fallkonstellation bezieht sich immer auf den gesamten Arztgruppenfall (Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztgruppe einer Praxis in demselben Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse).