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Ja, bei der Bildung Ihres Regelleistungsvolumens werden die RLV-relevanten Fallzahlen des Vorjahresquartals berücksichtigt.
Generell jedoch muss die KV Berlin prüfen, ob der Versorgungsauftrag erbracht wurde. Das kann anhand des Leistungsbedarfes und der erbrachten Fallzahl erfolgen. Über die Fallzahlen wird außerdem ermittelt, in wieweit sich der Kooperationsgrad zum Vorjahresquartal geändert hat.