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Themen für Ärzt:innen

Entscheidend ist, ob Sie Ihr Budget überschreiten. Die Überschreitung des Budgets richtet sich allein nach den abgerechneten Leistungen. Für die Bemessung des Budgets ist die zugewiesene RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals und die abgerechnete RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals relevant. Wichtig ist, dass die abgerechnete RLV-Fallzahl in der Praxis immer möglichst konstant bleiben sollte.

Bitte beachten Sie: Leistungen oberhalb des Budgets werden nur mit einer sogenannten Restquote vergütet. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurden die bereitgestellten Finanzmittel für diese Restquote abgesenkt. Entsprechend werden Leistungen oberhalb des Budgets sehr niedrig vergütet, in der Regel zu zehn Prozent bis 20 Prozent des Orientierungspunktwerts.

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