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Arbeitsunfähigkeit

Nein. Normales Kopierpapier reicht aus.

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

Sie können grundsätzlich alle digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen, die im DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind. Die Verordnung erfolgt über Muster 16 (das reguläre Arzneimittelrezept) unter Angabe der zugeordneten PZN und der Bezeichnung der Anwendung. Alternativ können Patient:innen bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation digitale Gesundheitsanwendungen bei ihrer Krankenkasse beantragen. In beiden Fällen erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse einen Code, mit dem die App bzw. Webanwendung freigeschaltet werden kann.

Weitere Informationen zur Verordnung von DiGA finden Sie hier.

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