Die KV Berlin und die Berliner Krankenkassenverbände haben den Honorarvertrag 2023 final abgestimmt. Der Vertrag ist auf der Website der KV Berlin einsehbar.
Nach langen Verhandlungen wurden vom Schiedsamt im Mai die inhaltlichen Eckpunkte der zwischen den Vertragsparteien strittigen Punkte zum Honorarvertrag 2023 festgesetzt (siehe PraxisNews vom 08.06.2023). Der finale Vertrag wurde Ende September von den Vertragspartner:innen unterzeichnet.
Der Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V ist auf der Vertragsseite veröffentlicht.
Inhalte des Vertrags
Der Vertrag regelt unter anderem die Anpassung des regionalen Punktwertes für das Jahr 2023. Dieser erhöht sich, angelehnt an dem bundesweiten Orientierungswert, um zwei Prozent auf 11,4915 Cent. Dies entspricht einer Steigerung von rund 38 Millionen Euro in 2023. Zusätzlich steht 2023 rund eine Millionen Euro mehr für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bereit. Hier hatte das Schiedsamt entschieden den Behandlungsbedarf aufgrund verschiedener Sozialindikatoren einmalig um 0,4 Prozent anzuheben. Die KV Berlin, die eine basiswirksame Anhebung der MGV für zwingend erforderlich hält – hatte diese Entscheidung nicht mitgetragen. Außerdem forderte das Schiedsamt die Vertragspartner:innen auf, sich auf eine künftige andauernde Anpassung der MGV zu einigen.
Nach der Entscheidung des Schiedsamts waren noch einige Punkte zwischen den Vertragspartner:innen abzustimmen, beispielsweise bei der Förderung Ösophago-Gastroduodenoskopie. Hier ist eine Förderung frühestens nach dem Zeitpunkt der Schiedsamtsentscheidung ab dem 1. Juli 2023 – aufgrund eines Hinweises der Aufsichtsbehörde – möglich, die KV Berlin hatte hierzu in einem Rundschreiben informiert.
Weiterhin war im Schiedsamtsverfahren offengeblieben, wann die Wiedereindeckelung bestimmter humangenetischer Leistungen erfolgt. Die Vertragspartner:innen haben nun in einem gemeinsamen Kompromiss die Wiedereindeckelung ab 1. Oktober 2023 – abweichend vom Beschluss des Bewertungsausschusses, der eine Eindeckelung schon ab 1. Januar 2023 vorsah – vereinbart. Dies bedeutet, dass die Leistungen bis zum 30. September 2023 außerhalb der MGV vergütet werden.