Ab dem 1. August 2024 können Frauenärzt:innen ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Eine neue QS-Seite auf der KV-Website informiert über die Anforderungen zur Beantragung der neuen Leistung.
Auf der Website der KV Berlin wurde das neue QS-Gebiet „Mädchensprechstunde – M1“ veröffentlicht. Ab dem 1. August 2024 können Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ihre Teilnahme am Vertrag erklären. Ab dem 1. Oktober 2024 können Versicherte (ab dem 12. Geburtstag und bis vor dem 18. Geburtstag) bei den am Vertrag teilnehmenden BKKen eingeschrieben werden.
Ziel ist es, Mädchen und junge Frauen einen niedrigschwelligen und unbefangenen Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung zu bieten und sie in dieser sensiblen Lebensphase zu begleiten.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 81330 Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 4) durch den Facharzt bzw. die Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- SNR 81331 Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)
- SNR 81332 Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte
Bitte beachten Sie: Ärzt:innen dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. Das entsprechende Antragsformular ist online hinterlegt.
Weitere Informationen zum neuen Versorgungsangebot „Mädchensprechstunde – M1“ können Sie auch der KBV-PraxisNachricht entnehmen.