Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bis Ende Dezember befristete Regelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem Stadium III eine Kassenleistung ist, um ein Jahr verlängert.
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden aktuell die ersten Daten der Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution ausgewertet. Die Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Liposuktion im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat.
Die Studienergebnisse werden für Dezember erwartet. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird der G-BA dann beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der Krankenkassen wird. Geplant ist eine Beschlussfassung Mitte 2025.
Damit bis dahin zumindest bei den schweren Fällen (Stadium III) eine Liposuktion zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, hatte der G-BA einen befristeten Leistungsanspruch eingeführt und diesen nun bis 31. Dezember 2025 verlängert.
Genehmigung erforderlich
Ärzt:innen, die eine Liposuktion beim Lipödem im Stadium III durchführen wollen, benötigen eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V) und/oder eine Genehmigung für die belegärztliche Tätigkeit sowie gesondert eine Genehmigung zur Liposuktion bei Lipödem Stadium III. Wer die Indikation stellen und den Eingriff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen will, braucht zudem Erfahrung in der Behandlung des Lipödems.
Bei der Durchführung der Liposuktionseingriffe sind Mindestanforderungen einzuhalten, die in der „Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III/QS-RL Liposuktion“ festgelegt sind. Laut G-BA ist auch diese Richtlinie bis Ende 2025 gültig.
Konservative Therapie muss Liposuktion vorausgehen
Grundsätzlich gilt, dass ein operatives Fettabsaugen des Lipödems im Stadium III erst dann durchgeführt werden kann, wenn zuvor eine konservative Therapie nicht zur Linderung der Beschwerden geführt hat. Diese muss mindestens sechs Monate lang durchgeführt worden sein und kann zum Beispiel Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie umfassen.