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17.01.2025

Neue EBM-Leistungen im Neugeborenen-Screening

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab Januar müssen Labore Eltern innerhalb von 72 Stunden telefonisch über auffällige Befunde informieren. Für die Abrechnung der Leistung gibt es eine neue GOP im EBM.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März neue Regelungen für die Kinder-Richtlinie beschlossen, die im Juli 2024 in Kraft getreten sind und ab Januar 2025 gelten (siehe Praxis-News vom 18.07.2024). Auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht oder positive Screening-Befunde, die eine Beratung der Eltern zum weiteren Vorgehen der Abklärungsdiagnostik und der umgehenden Weiterleitung in eine spezialisierte Einrichtung bedürfen, sollen schneller übermittelt werden. Screening-Labor müssen die Eltern ab Januar direkt telefonisch informieren und nicht erst über die Geburtsklinik oder den Kinderarzt.

Außerdem wird die Abklärungsdiagnostik für die Zielerkrankung Adrenogenitales Syndrom sowie das Trackingverfahren in die Richtlinie aufgenommen und deswegen die Vergütung für die Diagnostik im EBM angehoben.

Neue EBM-Leistung für Laborärzte
Die Vergütung für die neue Leistung haben die KBV und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt. Für die telefonische Befundübermittlung auffälliger Befunde oder positiver Screening-Befunde innerhalb von 72 Stunden an die Eltern einschließlich deren Beratung durch Laborärzte wird die GOP 01728 neu in den EBM aufgenommen.

Die GOP 01728 kann im Krankheitsfall höchstens viermal abgerechnet werden und ist je vollendete 10 Minuten mit 20,57 Euro (166 Punkte) bewertet. Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag auf die bestehenden Laboruntersuchungen des erweiterten Neugeborenen-Screenings nach der Kinder-Richtlinie (GOP 01724 bis 01727).

Anpassung der GOP 01724
Aufgrund der Aufnahme der Abklärungsdiagnostik des Adrenogenitalen Syndroms und der zusätzlichen Informations- und Übermittlungspflichten in das Neugeborenen-Screening hat der Bewertungsausschuss beschlossen, die Bewertung der Diagnostik beim erweiterten Neugeborenen-Screening (GOP 01724) ab Januar entsprechend anzupassen. Sie steigt um 25 Punkte auf 322 Punkte (39,91 Euro).

Hintergrund sind auch hier die Änderungen in der Kinder-Richtlinie.  So erfordert die Abklärungsdiagnostik auf das Adrenogenitale Syndrom eine weitere Untersuchung: Wird der erste auffällige Befund durch eine interne Validierungsuntersuchung bestätigt, ist ab Januar eine zweite Laboruntersuchung anhand einer zweiten Trockenblutkarte oder eine Abklärungsdiagnostik durchzuführen.

Außerdem sollen die Screening-Labore den Eingang der Trockenblutkarte im Labor dem veranlassenden Arzt bestätigen, Eltern auf Wunsch auch unauffällige Befunde übermitteln sowie die Eltern bei Bedarf an die Abnahme einer Kontrollblutkarte erinnern.

Dies wird vom Bewertungsausschuss als Trackingverfahren in der Leistungsbeschreibung der GOP 01724 ergänzt.

Kostenpauschale für Proben-Versand per Einschreiben
Der G-BA hat auch festgelegt, dass der verantwortliche Arzt die Blutprobe des Kindes innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme an das Screening-Labor schicken muss.

Da hierfür ein Standardversand nicht ausreicht, hat der Bewertungsausschuss die neue Kostenpauschale 40102 in den EBM aufgenommen. Sie erstattet dem veranlassenden Arzt ab Januar die Kosten für ein Einschreiben mit der Deutschen Post (2,65 Euro).

Extrabudgetäre Vergütung
Die Vergütung der bestehenden GOP 01724 und der neuen GOP 01728 sowie der neuen Kostenpauschale 40102 erfolgt im Rahmen der Prävention extrabudgetär und somit zu vollen Preisen.