Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Nein. Wenn Sie Ihre Patient:innen im Quartal ausschließlich per Video und/oder Telefon behandelt haben und keine Versichertenkarten einlesen konnten, wird nicht zwingend das Honorar gekürzt. Wichtig: Es dürfen keine Gebührenordnungspositionen abgerechnet worden sein, die einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern. Die TI muss installiert und in den vergangenen Quartalen in Betrieb gewesen sein.