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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein, die Nutzung des Praxisausweises bzw. der SMC-B-Karte ist an die entsprechende Betriebsstättennummer gebunden. Da jedoch in der Regel bei einer Praxisübernahme die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger nicht die Betriebsstättennummer der vorherigen Praxisinhaberin oder des vorherigen Praxisinhabers übernimmt, ist die weitere Nutzung des Praxisausweises grundsätzlich nicht möglich.

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