Arzt- und PsychotherapeutensucheKontakt zum Service-Center (nur für Mitglieder)NiederlassungsberatungHäufige Fragen und Antworten (FAQ)Aktuelle ArztsitzeEtwas anderes
Ja. Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie § 11, Abs. 2 umfasst der Leistungsanspruch auch die Nachholung und Vervollständigung einer Impfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Seite als PDF