Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Dies kann die KV Berlin leider nicht beantworten. Hierzu sollten Sie und Ihr Nachfolger Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen, der die TI in Ihrer Praxis eingerichtet hat. Der wird Ihnen mitteilen, welche Vertragsänderungen notwendig sind. Beim Beibehalten der BSNR werden keine neuen Erstattungsbeträge gezahlt.