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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ihr maximal möglicher Tätigkeitsumfang ist abhängig von Ihrem Versorgungsauftrag. 

Anhaltspunkte für eine Obergrenze ergeben sich aus den Vorgaben für die Plausibilitätsprüfung. Wir haben die Obergrenze bei einem vollen Versorgungsauftrag bereits in dieser FAQ aufgeführt.  

Weitere Informationen zu den Plausibilitätszeiten können Sie hier unter dem Reiter „Arztbezogene Prüfung (Zeitprofile)“ nachlesen.
 

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