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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, gemäß §291 SGB V müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Für Praxen, die noch keinen Anschluss nachgewiesen haben, greift seit dem 1. März 2020 die Honorarkürzung von 2,5 Prozent.

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