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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Der Praxisausweis (SMC-B Karte) identifiziert eine Leistungserbringerinstitution und muss von einer dazu berechtigten natürlichen Person im Namen und im Auftrag der Leistungserbringerinstitution beantragt werden. Die antragstellende Person muss in der Regel Inhaber:in oder Mitinhaber:in der Praxis sein.

Antragsberechtigt sind:

  • Zugelassene Vertrags:ärzt:innen/Psychotherapeut:innen  für die jeweilige Einzelpraxis
  • Der/die vertretungsberechtigte Gesellschafter:in einer BAG
  • Ermächtigte Ärzt:innen bzw. vertretungsberechtigte Ärzt:innen im Namen einer ermächtigten Institution
  • Der/die Geschäftsführer:in oder ärztliche Leitung eines MVZ
  • Der/die Gesellschafter:in einer Trägergesellschaft eines MVZ/Instituts/einer sonstigen Einrichtung
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