Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Nein, der Praxisausweis (SMC-B) muss nicht gesperrt werden, da Karteninhaber die BAG oder das MVZ ist. Es empfiehlt sich aber eine Prüfung, ob die Zugriffsdaten auf das Portal des Kartenherstellers nur der antragsstellenden Person oder auch anderen Personen der Praxis bekannt sind.