Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ja. Sie können die Behandlung als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen. Das Wesen der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) besteht gerade in der gemeinsamen Behandlung der Patient:innen. Daher können fachgleiche Partner:innen der BAG den Termin übernehmen.
Bitte beachten: Das gilt nicht für fachgleiche Kolleg:innen in einer Praxisgemeinschaft (siehe FAQ 3811)