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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, eine Überweisung mit Vermittlungscode ist eine Alternative zum Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) bei der die hausärztliche Praxis den Termin nicht selbst vermitteln muss. 

Der Code auf der Überweisung dient der Kennzeichnung der Dringlichkeit und ermöglicht eine Vermittlung als TSS-Terminfall. Hierbei müssen Patient:innen den Termin über die TSS oder den eTerminservice vereinbaren– bitte weisen Sie Ihre Patient:innen darauf hin. 
Die Vermittlung als TSS-Terminfall führt bei den fachärztlichen Kolleg:innen zur extrabudgetären Vergütung sowie einem Aufschlag auf die Grundpauschale in Höhe von 100 %, 80% bzw. 40% in Abhängigkeit vom Beginn der Behandlung.

Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.

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