Arzt- und PsychotherapeutensucheKontakt zum Service-Center (nur für Mitglieder)NiederlassungsberatungHäufige Fragen und Antworten (FAQ)Aktuelle ArztsitzeEtwas anderes
Die telefonische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist keine Verpflichtung. Ärzt:innen können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder ihre Patient:innen nur nach sorgfältiger Untersuchung als arbeitsunfähig beurteilen.
Seite als PDF