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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Die telefonische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist keine Verpflichtung. Ärzt:innen können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder ihre Patient:innen nur nach sorgfältiger Untersuchung als arbeitsunfähig beurteilen.

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