Arzt- und PsychotherapeutensucheKontakt zum Service-Center (nur für Mitglieder)NiederlassungsberatungHäufige Fragen und Antworten (FAQ)Aktuelle ArztsitzeEtwas anderes
Nein. Patient:innen haben nach Ablauf von drei Jahren ein Anrecht auf eine erneute Krebsvorsorge-Untersuchung. Diese muss weder taggenau, noch quartalsbezogen sein. Ausschlaggebend ist das Kalenderjahr.
Seite als PDF