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Vorsorgeuntersuchungen

Nein. Patient:innen haben nach Ablauf von drei Jahren ein Anrecht auf eine erneute Krebsvorsorge-Untersuchung. Diese muss weder taggenau, noch quartalsbezogen sein. Ausschlaggebend ist das Kalenderjahr.

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Nein. Die Untersuchung kann jeweils im dritten auf die Untersuchung folgenden Jahr und nicht erst nach Ablauf von 36 Monaten erneut durchgeführt werden.

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