Muss bei der Krebsvorsorge (Pap+ HPV) nach drei Jahren genau auf den Monat von der letzten Untersuchung geachtet werden?
Nein. Patient:innen haben nach Ablauf von drei Jahren ein Anrecht auf eine erneute Krebsvorsorge-Untersuchung. Diese muss weder taggenau, noch quartalsbezogen sein. Ausschlaggebend ist das Kalenderjahr.
Müssen zwischen einem Check-Up und einem weiteren Check-Up genau 3 Jahre liegen?
Nein. Die Untersuchung kann jeweils im dritten auf die Untersuchung folgenden Jahr und nicht erst nach Ablauf von 36 Monaten erneut durchgeführt werden.