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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nicht grundsätzlich. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Gleiches gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.

Ausfüllhinweise finden Sie in den Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung. 

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