Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ja, falls der ästhetische Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wurde, so gelten die Regelungen wie auch für andere medizinisch indizierte Eingriffe.
Nein, wenn hingegen ein plastischer Eingriff ohne medizinische Indikation durchgeführt wurde.