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Themen für Ärzt:innen

Ja, nach der Schutzimpfungs-Richtlinie haben Versicherte Anspruch auf Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zur Richtlinie aufgenommen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (beispielsweise Arbeitgeber) bestehen.

Weitere Informationen zu beruflich bedingten Impfungen finden Sie in der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA.

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